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Gepostet on Aug 5, 2014 in Arbeitszimmer | Keine Kommentare

Wie kann ich Büromöbel von der Steuer absetzen?

Wie kann ich Büromöbel von der Steuer absetzen?

Egal, ob Aktenschrank, Schreibtisch oder Chefsessel: Büromöbel lassen sich von der Steuer absetzen. Es gibt allerdings eine preisliche Obergrenze für die einzelnen Einrichtungsgegenstände. 

Welche Büromöbel Sie absetzen können

Insbesondere in unserer Onlineorientierten Welt kann man sehr schnell und immer wieder Optimierungsmöglichkeiten rund um das Büro tätigen. Da fragt man sich zwangsläufig wie das den mit dem absetzen aussieht!

Prinzipiell können alle Möbel fürs heimische Büro oder für den Arbeitsplatz in der Firma von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Aktenschränke und Bürostühle, aber auch Lampen, der Chefsessel und sogar die Kleidung.

Um diese Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen, müssen lediglich alle Kassenzettel aufbewahrt und die Summe der erworbenen Büromöbel und Kleidungsstücke in der Steuererklärung eingetragen werden. Die entsprechenden Angaben können in Anlage N auf Seite 2 in den Zeilen 41/42 gemacht werden und sollten in der Regel vollkommen ausreichen, um die Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen. Wird die Steuererklärung mit der Post verschickt, können die entsprechenden Belege auch direkt an die Anlage N angeheftet werden. Die Originale sollte man auf alle Fälle aufbewahren, um die Angaben auf Nachfrage eines Finanzbeamten beweisen zu können.

Den teuren Chefsessel absetzen – geht das?

Auch teure Arbeitsmittel wie ein hochwertiger Aktenschrank oder ein Schreibtisch aus Echtholz können abgesetzt werden. Hat das Möbelstück in der Anschaffung mehr als 410 Euro gekostet, müssen die Kosten jedoch geteilt werden. Das bedeutet, dass der betreffende Gegenstand über mehrere Jahre versteuert wird. Je nachdem, wie hoch die Kosten für Schreibtisch und Co. sind und wie lange die Gegenstände schon im Besitz sind, variiert die absetzbare Summe. Genaue Informationen dazu finden sich in der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Dort ist auch vermerkt, welche Möbel grundsätzlich nicht versteuert werden können.

Was Sie tun können, wenn die Quittungen fehlen

Nicht jeder ist sich darüber bewusst, dass die meisten Möbel im Büro von der Steuer abgesetzt werden können. Doch auch wenn die entsprechenden Belege fehlen, können Arbeitsmittel geltend gemacht werden. Im Normalfall können 103 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden, ohne die entsprechenden Ausgaben belegen zu müssen. Dazu wird ebenfalls Anlage N der Steuererklärung genutzt. Auf Seite zwei findet sich in Zeile 41 die entsprechende Stelle, an der „Pauschale für weitere Arbeitsmittel: 103 Euro“ eingetragen werden.

Büromöbel lassen sich also in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Dabei ist es egal, ob sich das Büro in einem externen Gebäude befindet oder man von zu Hause aus arbeitet. Lehrer und Journalisten, die einen Teil ihrer Arbeit im heimischen Arbeitszimmer verrichten, dürfen ihre Arbeitsmittel ebenso absitzen wie Hausfrauen und Rentner, die ein eigenes Gewerbe betreiben oder Ausstattung wie Schreibtischstuhl und Aktenschrank auf sonstige Weise zum Arbeiten benötigen.

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Viktor

Heimwerker und angehender Hobby-Gärter
Gründer von Furniture-Blog.de. Ich berichte hier über Möbel, Gärten und mehr. Gerne lasse ich euch an meinen Erfahrungen aus dem Alltag teilhaben. Parallel zum Möbel-Blog schreibe ich speziell über den Garten auf Garden-Blog.de.

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